Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) verändert die globalen Wertschöpfungsketten für deutsche Unternehmen grundlegend. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte und erhalten nützliche Tools für die erfolgreiche praktische Umsetzung des Lieferkettengesetzes in Ihrer Wertschöpfungskette.
Sichern Sie Ihr Unternehmen frühzeitig ab!
Das Wichtigste zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)
Starter Paket: Handbuch und Tools
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz erfordert ein effektives Risikomanagement, das alle wesentlichen Abläufe Ihres Unternehmens betrifft.
Das Handbuch zur Umsetzung des LkSG erklärt, worauf es wirklich ankommt. Anhand der praktischen Tipps gelingt die Priorisierung der Lieferanten sowie die Konzeption und Durchführung der verpflichtenden Risikoanalyse.
Einfach erklärt: Was ist jetzt zu tun und worauf ist zu achten?
Effektiv und zuverlässig arbeiten
Lieferanten sinnvoll priorisieren, Risiken ermitteln und gewichten
So erfüllen Ihre internationalen Lieferanten die Anforderungen des LkSG an Ihr Unternehmen
Identifizieren Sie frühzeitig die Lieferanten, die neben der passenden Menge, Preis und Qualität die Anforderungen des LkSG erfüllen. Finden Sie rechtzeitig heraus, wo Sie Veränderungen gemeinsam mit Zulieferern initiieren müssen.
Positionieren Sie sich frühzeitig als TOP-Lieferant für Ihre Kunden.
Die Anzahl an Lieferanten, die auch die neuen Anforderungen zuverlässig umsetzen, ist begrenzt und auch für die Konkurrenz interessant.
Sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil mit loyalen Zulieferern, die den Ausschluss von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken gewährleisten können.
Als Teil des Starter Pakets erhalten Sie eine Checkliste zur Umsetzung des LkSG mit all Ihren Lieferanten.
Starter Paket zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes (LkSG)
Beratung zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes
Identifizierung und Bewertung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken
Mit unserer Expertise gelingt das Onboarding von wichtigen Lieferanten
Für das Supply-Chain-Management bedeutet das Lieferkettengesetz, dass sowohl das eigene Unternehmen als auch die Lieferanten auf die neuen Anforderungen an das Erfüllen von Menschenrechten und Umweltschutz anhand einer effektiven und umfassenden Risikoanalyse überprüft werden müssen. Dabei stehen zunächst der eigene Betrieb und die direkten Lieferanten im Fokus. Wenn jedoch Menschenrechtsverletzung oder Umweltzerstörung durch einen mittelbaren Zulieferer bekannt wird, muss auch hierfür Verantwortung übernommen werden.
Im Zuge des Lieferkettengesetzes (LkSG) müssen Unternehmen nun folgende Maßnahmen umsetzen:
Die Risikoanalyse gemäß Lieferkettengesetz besteht aus fünf Schritten:
Das Lieferkettengesetz unterscheidet zwischen einer regelmäßigen und einer anlassbezogenen Risikoanalyse. Die Regelmäßige Risikoanalyse ist jährlich durchzuführen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) wurde durch den Bundestag am Freitag, den 11. Juni 2021 verabschiedet. 412 Abgeordnete stimmten dafür, 159 dagegen und 59 enthielten sich.
Der Gesetzesentwurf basiert auf der Einschätzung der Bundesregierung, dass durch den weltweiten Handel und die ins Ausland ausgelagerte Produktion von deutschen Unternehmen regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt werden und große Schäden an der Umwelt (mit)verursacht werden. Mit dem „Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ zielt die Bundesregierung darauf ab, deutsche Unternehmen dazu zu verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen. Diese Verantwortung wird durch das Gesetz auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet, wobei eine Abstufung nach Einflussmöglichkeiten erfolgt und direkte Lieferanten im Fokus stehen.
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