Das Handbuch für Ihre praktische Umsetzung des Lieferketten-gesetzes (LkSG)

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) verändert die globalen Wertschöpfungsketten für deutsche Unternehmen grundlegend. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte und erhalten nützliche Tools für die erfolgreiche praktische Umsetzung des Lieferkettengesetzes in Ihrer Wertschöpfungskette.

Die meisten Mittelständler sind direkt vom LkSG betroffen

Sichern Sie Ihr Unternehmen frühzeitig ab!

Das Wichtigste zum Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG)

  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (kurz: Lieferkettengesetz) hat das Ziel, Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden entlang der gesamten Lieferkette zu verhindern. Es ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten.
  • Auch wenn bis 2024 nur etwa 5.500 Unternehmen direkt vom LkSG betroffen sind, müssen diese Unternehmen die neuen Anforderungen an ihre wichtigsten Lieferanten weiterleiten.
  • Deshalb ist das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz auch für den Großteil der Mittelständler in Deutschland relevant.
  • Mit der frühzeitigen und proaktiven Auseinandersetzung mit den Anforderungen des LkSG verschaffen Sie sich einen Wettbewerbsvorteil: Positionieren Sie sich als TOP Lieferant gegenüber Ihren wichtigen Kunden und sichern Sie zuverlässige Lieferanten in Ihrer Wertschöpfungskette!   
  • Mit dem Entwurf des Lieferkettengesetzes der EU wird ein noch strengeres Gesetz vorbereitet, das in 2025 in Kraft treten und für Unternehmen ab 250 MItarbeiter und 40 Millionen Euro Umsatz gelten soll.

Starter Paket: Handbuch und Tools

Verpflichtende Risikoanalyse effizient umsetzen

Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz erfordert ein effektives Risikomanagement, das alle wesentlichen Abläufe Ihres Unternehmens betrifft.

Das Handbuch zur Umsetzung des LkSG erklärt, worauf es wirklich ankommt. Anhand der praktischen Tipps gelingt die Priorisierung der Lieferanten sowie die Konzeption und Durchführung der verpflichtenden Risikoanalyse.

In vier Schritten zur Erfüllung der Vorgaben

Schnell und sicher zum Ziel

Einfach erklärt: Was ist jetzt zu tun und worauf ist zu achten?

Projektteam aufstellen

Effektiv und zuverlässig arbeiten

Risikoanalyse durchführen

Lieferanten sinnvoll priorisieren, Risiken ermitteln und gewichten

Ansprache der Lieferanten vorbereiten

So erfüllen Ihre internationalen Lieferanten die Anforderungen des LkSG an Ihr Unternehmen

Jetzt Wettbewerbsvorteil sichern

Identifizieren

Identifizieren Sie frühzeitig die Lieferanten, die neben der passenden Menge, Preis und Qualität die Anforderungen des LkSG erfüllen. Finden Sie rechtzeitig heraus, wo Sie Veränderungen gemeinsam mit Zulieferern initiieren müssen.

LkSG - jetzt handeln

Rechtzeitig handeln

Positionieren Sie sich frühzeitig als TOP-Lieferant für Ihre Kunden.
Die Anzahl an Lieferanten, die auch die neuen Anforderungen zuverlässig umsetzen, ist begrenzt und auch für die Konkurrenz interessant.

Wettbewerbsvorteil

Sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil mit loyalen Zulieferern, die den Ausschluss von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken gewährleisten können.

Checkliste: Lieferkettengesetz umsetzen

Als Teil des Starter Pakets erhalten Sie eine Checkliste zur Umsetzung des LkSG mit all Ihren Lieferanten.

Checkliste Lieferkettengesetz LkSG

Unsere Leistungen

Handbuch und Tools

Starter Paket zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes (LkSG)

Beratung zur Umsetzung

Beratung zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes

Bewertung von Risiken

Identifizierung und Bewertung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken

Lieferanten Onboarding

Mit unserer Expertise gelingt das Onboarding von wichtigen Lieferanten

Client Testimonials

“A testimonial from a client who benefited from your product or service. Testimonials can be a highly effective way of establishing credibility and increasing your company's reputation.”
Client Name
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FAQ

Für das Supply-Chain-Management bedeutet das Lieferkettengesetz, dass sowohl das eigene Unternehmen als auch die Lieferanten auf die neuen Anforderungen an das Erfüllen von Menschenrechten und Umweltschutz anhand einer effektiven und umfassenden Risikoanalyse überprüft werden müssen. Dabei stehen zunächst der eigene Betrieb und die direkten Lieferanten im Fokus. Wenn jedoch Menschenrechtsverletzung oder Umweltzerstörung durch einen mittelbaren Zulieferer bekannt wird, muss auch hierfür Verantwortung übernommen werden.

Im Zuge des Lieferkettengesetzes (LkSG) müssen Unternehmen nun folgende Maßnahmen umsetzen:

  1. Einrichtung eines Risikomanagements (§ 4 Abs. 1);
  2. Festlegung betriebsinterner Zuständigkeit (§ 4 Abs. 3);
  3. Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (§ 5);
  4. Grundsatzerklärung (§ 6 Abs. 2);
  5. Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich (§ 6 Abs. 1 und 3) und gegenüber unmittelbaren Zulieferern (§ 6 Abs. 4);
  6. Abhilfemaßnahmen (§ 7 Abs. 1 bis 3);
  7. Beschwerdeverfahren (§ 8);
  8. Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei mittelbaren Zulieferern (§ 9);
  9. Dokumentation (§ 10 Abs. 1);
  10. Berichterstattung (§ 10 Abs. 2).

Die Risikoanalyse gemäß Lieferkettengesetz besteht aus fünf Schritten:

  1. Übersicht aller Lieferanten
  2. Priorisierung der Lieferanten
  3. Abstrakte Risikoanalyse auf Länder- und Branchenebene
  4. Konkrete Risikoanalyse auf der Ebene ausgewählter Lieferanten
  5. Auswertung der Ergebnisse

Das Lieferkettengesetz unterscheidet zwischen einer regelmäßigen und einer anlassbezogenen Risikoanalyse. Die Regelmäßige Risikoanalyse ist jährlich durchzuführen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) wurde durch den Bundestag am Freitag, den 11. Juni 2021 verabschiedet. 412 Abgeordnete stimmten dafür, 159 dagegen und 59 enthielten sich.

Der Gesetzesentwurf basiert auf der Einschätzung der Bundesregierung, dass durch den weltweiten Handel und die ins Ausland ausgelagerte Produktion von deutschen Unternehmen regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt werden und große Schäden an der Umwelt (mit)verursacht werden. Mit dem „Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ zielt die Bundesregierung darauf ab, deutsche Unternehmen dazu zu verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen. Diese Verantwortung wird durch das Gesetz auf die gesamte Lieferkette ausgeweitet, wobei eine Abstufung nach Einflussmöglichkeiten erfolgt und direkte Lieferanten im Fokus stehen.

Mehr auf der Website des Bundestags.

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